Rechtsanwälte Hollinka & Sohn
Partnerschaft


Unsere Arbeitsschwerpunkte

Das deutsche Rechtssystem ist umfangreich. Trotz einer umfassenden Ausbildung, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen Bereichen durchlaufen, erfordern viele Rechtsgebiete besondere Kenntnisse und Erfahrungen.

  „Es recht zu machen jedermann, ist eine Kunst die niemand kann.“

In sinngemäßer Abwandlung dieses Sprichwortes hat sich unsere Kanzlei schon seit nahezu 30 Jahren  auf das Rechtsgebiet „Strafrecht“, mithin die Interessenwahrnehmung für unsere Mandantinnen und Mandanten in Strafsachen konzentriert. 

Wir beraten und verteidigen unsere Mandantinnen und Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren sowie vor Gericht in allen Instanzen. 

Bei Haft, U-Haft, vorläufiger Unterbringung und im Maßregelvollzug besuchen und beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten in den jeweiligen Anstalten. 


Strafrecht

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren)
  • Strafbefehl
  • Jugendstrafrecht
  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Berufung
  • Revision
  • Vollstreckungsverfahren im Straf- und Maßregelvollzug 


Folgende Rechtsgebiete bieten wir Ihnen darüber hinaus an:

  • Verkehrsunfallrecht (Abwicklung von Schadensersatzansprüchen)
  • Kaufrecht
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Weitere Rechtsgebiete 

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